Verkehrszivilrecht

Ansprüche und Haftungsfragen

Der zivilrechtliche Teil im Verkehrsrecht beschäftigt sich vor allem mit dem komplexen Anspruchsgefüge, das sich bei der rechtlichen Bewertung von Verkehrsunfällen ergibt. Dabei sind regelmäßig nicht nur zwei Parteien beteiligt, sondern eine weitere Dritte in Gestalt des Haftpflichtversicherers. Insoweit weist das Verkehrszivilrecht auch versicherungsrechtliche Bezüge auf.

Weiterhin geht es um die rechtliche Ausgestaltung des Autokaufs, und in diesem Rechtsgebiet ist ebenfalls das Reisevertragsrecht angesiedelt. Sie finden bei Rechtsanwalt Sven Rosentreter in Leipzig umfassenden Rechtsrat zu allen haftungsrechtlichen, schadensersatzrechtlichen und vertragsrechtlichen Aspekten des Verkehrszivilrechts.

Ihre Ansprüche werden zuverlässig gerichtlich wie außergerichtlich geltend gemacht.

Verkehrsunfallrecht - wer haftet und wer zahlt?

Das von allen Beteiligten nicht gewollte, plötzliche Ereignis im Straßenverkehr, welches wir als Verkehrsunfall bezeichnen, gehört zum Alltag. Ein solches Ereignis führt regelmäßig zu Sachschäden, unter Umständen sogar zu einem Personenschaden. Verkehrsunfälle weisen einen bußgeldrechtlichen, teilweise auch verkehrsstrafrechtlichen Aspekt sowie von der Schadensbetrachtung her einen zivilrechtlichen Aspekt auf.

Hier unterscheidet man verschiedene Haftungsformen sowie Anspruchsgrundlagen im Bereich des Schadensersatzes. Außerdem spielen in der rechtlichen Abwicklung eines Verkehrsunfallgeschehens die Haftpflichtversicherer der Beteiligten eine Schlüsselrolle. So alltäglich der Verkehrsunfall erscheinen mag, so komplex und rechtlich anspruchsvoll ist seine rechtliche Auflösung. Hier ist es sinnvoll, von Anfang an rechtsanwaltlich gut beraten zu werden.

Rechtsanwalt Sven Rosentreter in Leipzig ist ihr erster Ansprechpartner, wenn es um Verkehrsunfälle geht.

Verhalten am Unfallort und danach - sichern Sie Ihre Ansprüche!

Am Unfallort geht es zunächst darum, als Verkehrsteilnehmer seinen entsprechenden allgemeinen Pflichten nachzukommen. Insoweit steht die Sicherung des Unfallortes an erster Stelle. Weiterhin sind möglicherweise lebensrettende Sofortmaßnahmen einzuleiten, und es ist Erste Hilfe zu leisten. Polizei und Notdienste sind zu informieren.

Jeder Verkehrsteilnehmer sollte beachten, dass er zur Hilfeleistung verpflichtet ist. Das Strafrecht ahndet Verstöße gegen diese Pflicht unter anderem mit dem Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung.

Bereits an der Unfallstelle muss es auch darum gehen, die Grundlagen der späteren Ansprüche gegen den anderen Unfallbeteiligten zu legen. Hier werden die Informationen zur jeweils gegnerischen Haftpflichtversicherung ausgetauscht. Es kann sinnvoll sein, die Schadenskonstellation mit Fotos zum Beispiel über das Handy zu dokumentieren.

Weiterhin empfiehlt sich im Anschluss an das Unfallgeschehen zeitnah ein Besuch bei Ihrem Rechtsanwalt. Sie können mit rechtsanwaltlicher Hilfe sicher sein, dass wirklich alle Ihnen zustehenden Ansprüche im Zusammenhang mit dem Unfallgeschehen geltend gemacht werden.

Auch als Unfallverursacher werden Sie bei Rechtsanwalt Sven Rosentreter in Leipzig umfassend zu den nächsten Schritten beraten.

Grundfragen der verkehrszivilrechtlichen Haftung

Im Verkehrsrecht werden verschiedene Haftungsformen unterschieden. Dabei geht es zum einen um die Zielrichtung des Anspruchs, zum anderen darum, aus welchem Verhalten oder Unterlassen eine Haftung entsteht.

Der Fachbegriff Haftung hat im Recht vielfältige Bedeutung. Im Verkehrszivilrecht geht es bei der Frage der Haftung darum, wer für einen Schaden einzustehen hat. Bei der Verschuldungshaftung ist derjenige verantwortlich, der den Schaden schuldhaft herbeigeführt hat. So haftet etwa der Fahrer des Wagens für alle vorsätzlichen und fahrlässig begangenen Verursachungen des Unfalls.

Grundsätzlich erstreckt sich dieser Haftungsanspruch auf Schäden in unbegrenzter Höhe. Neben der Verschuldenshaftung kennt das Verkehrsrecht auch die Gefährdungshaftung. Allein von dem Betrieb eines Fahrzeugs geht eine entsprechende Gefahr aus. Insoweit hat nicht nur der Fahrer eines Fahrzeugs für entsprechende Unfallschäden einzustehen, sondern auch dessen Halter.

Als Besonderheit im Verkehrszivilrecht besteht schließlich ein direkter Anspruch gegen die gegnerische Haftpflichtversicherung, sofern der Unfall nicht vorsätzlich verursacht wurde.

Schadensersatzanspruch Sachschaden und weitere Ansprüche

Die meisten Geschädigten gehen davon aus, dass ihnen nach einem Verkehrsunfall vor allem der reine Sachschaden an Ihrem Fahrzeug ersetzt werden muss. Da der Geschädigte aber grundsätzlich so zu stellen ist, als sei der Unfall nicht passiert, umfasst der Schadensersatz bei Verkehrsunfällen noch viele weitere Ansprüche.

Aufgrund der Komplexität dieser Ansprüche ist es ebenfalls sinnvoll, von Anfang an einen kompetenten Rechtsanwalt mit der Geltendmachung von Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall zu beauftragen. Auf Seiten der Haftpflichtversicherer sind entsprechend routinierte Verkehrsrechtsexperten tätig, die kaum von sich aus auf mögliche weitere Schadensersatzgrundlagen hinweisen werden und vielfach Leistungen verweigern.

Neben dem Ersatz des Sachschadens kommen beispielsweise Ansprüche auf Verdienstausfall, für Mietwagenkosten, zusätzlich entstehende Fahrtkosten, die Kosten einer Heilbehandlung, auf Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschäden und Abschleppkosten infrage. Es kommt immer auf die Umstände des Einzelfalls an, diese Aufzählung ist nicht abschließend.

Rechtsanwalt Sven Rosentreter gewährleistet, dass alle denkbaren Schadenspositionen berücksichtigt werden.

Verkehrsvertragsrecht - Autokauf von Rechts wegen

Das Verkehrsvertragsrecht umfasst sämtliche Rechtsfragen, die mit dem Kauf, mit einer möglichen Finanzierung, im Kontext einer Reparatur sowie bei einem Fahrzeug -Tuning auftreten können. Besonders komplexe rechtliche Fragen wirft zum Beispiel die Sachmängelhaftung in diesem Zusammenhang auf. Die mannigfachen Rechtsprobleme in Verbindung mit dem Gebrauchtwagenkauf sind ebenfalls hier angesiedelt.

Vertrauen Sie auch in diesem Bereich des Verkehrsrechts der kompetenten rechtlichen Betreuung durch Rechtsanwalt Sven Rosentreter in Leipzig.

Reiseverkehrsrecht als rechtliche Spezialmaterie

Der Reisevertrag gehört ebenfalls zum Verkehrszivilrecht. Machen Sie auch hier mit Unterstützung von Rechtsanwalt Sven Rosentreter in Leipzig Ihre Ansprüche bei Vertragsstörungen geltend.

Verkehrszivilrecht und Verkehrsrecht - im Zweifel gleich zum Anwalt

Vielfach spielt bei der Durchsetzung verkehrszivilrechtlicher Ansprüche die zeitliche Komponente eine Hauptrolle. Warten Sie deshalb nicht zu lange, sondern suchen Sie sofort anwaltliche Unterstützung, um Ihre Ansprüche umfassend geltend zu machen.

Rechtsanwalt Sven Rosentreter in Leipzig steht Ihnen im Verkehrsrecht und Verkehrszivilrecht kompetent sowie gleichermaßen erfahren zur Seite.