Schmerzensgeld erstreiten

Mit Rechtsanwalt Sven Rosentreter

Rechtsanwalt Sven Rosentreter weiß, dass Schmerzensgeld keine Wunden heilt. Dieses hilft Betroffenen aber durchaus bei der Verarbeitung des Unfallgeschehens. Das Schmerzensgeld hat eine Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion, weshalb dessen Höhe ganz unterschiedlich ausfallen kann. Verkehrsunfälle gehören zum allgemeinen Lebensrisiko. Von überzogenen Erwartungen muss Abstand genommen werden.

In Deutschland werden Unfallopfern nur selten Millionenbeträge zugesprochen. Bei Verkehrsunfällen dient das Schmerzensgeld zur Kompensation von Folge- und Langzeitschäden sowie von physischen und psychischen Schmerzen.

Da der Unfallgegner das Schmerzensgeld im Regelfall nicht freiwillig zahlt, muss dieses vor Gericht erstritten werden.

Mit einem erfahrenen Rechtsanwalt holen Sie den Höchstbetrag heraus und legen Rechtsprechung und Unfallgeschehen in Ihrem Sinne aus.

Gesetzliche Grundlage für eine Entschädigung

Ein genereller Anspruch auf Schmerzensgeld ist im Bürgerlichen Gesetzbuch festgeschrieben. Für eine körperliche oder gesundheitliche Beeinträchtigung ist eine "billige Entschädigung" in Geld zu leisten. Eine "billige" Entschädigung ist die Zahlung eines "angemessenen" Geldbetrages. Das Gesetz eröffnet durch diese Formulierung einen großen Interpretationsspielraum. Die Gerichte müssen jeden Einzelfall genau prüfen und zu einem Ergebnis kommen, das diesem gerecht wird.

Rechtsanwalt Sven Rosentreter legt die Rechtsprechung zu Gunsten seiner Mandanten aus. Sobald Sie Rechtsanwalt Rosentreter aus Leipzig die Einzelheiten des Verkehrsunfalls geschildert haben, gibt dieser eine erste Einschätzung ab.

Dabei hilft ihm der Blick in eine Schmerzensgeldtabelle. In einer solchen sind Gerichtsurteile zusammengefasst, bei denen einem Unfallopfer Schmerzensgelder zugesprochen wurden. Wenn ein vergleichbarer Sachverhalt vorliegt, kann eine ungefähre Abschätzung erfolgen.

Eine exakte Voraussage ist jedoch oftmals unmöglich: Der endgültige Geldbetrag wird erst im Gerichtsprozess festgestellt.

Berechnung des Schadensersatzes

Ein Schmerzensgeld hat zwei grundlegende Funktionen: Es soll dem Verletzten Genugtuung verschaffen und dessen Schaden ausgleichen. Die Höhe der Entschädigung korreliert mit der Intensität der Verletzungen. Außerdem werden die zukünftigen Folgen für die Gesundheit berücksichtigt. Der Nachweis psychischer Belastungen ist schwierig und erfordert oftmals die Einbeziehung vieler Experten und Sachverständigen. Kleinere Blessuren gelten oftmals als reine Bagatellschäden, die nicht berücksichtigt werden.

Größere Beeinträchtigungen, die mit erheblichen Schmerzen verbunden sind, werden entsprechend honoriert. Die Eingriffsintensität ist von übergeordneter Bedeutung: Eine Verletzung, die ohne Operation verheilt, wird nur eine geringe Entschädigung nach sich ziehen. Mit Rechtsanwalt Sven Rosentreter profitieren Sie von einem erfahrenen Anwalt, der einen möglichst hohen Schadensersatz und ein angemessenes Schmerzensgeld für Sie aushandelt.

Rechtsanwalt Rosentreter kennt die örtlichen Gerichte und Behörden in Leipzig, weshalb er die Sachlage gut einschätzen kann.

Genugtuungsfunktion und Höhe des Schmerzensgeldes

Wenn ein Unfallopfer weiß, dass der Schädiger Geld aufwenden muss, fällt ihm die Verarbeitung des Ereignisses etwas leichter. Viele Versicherungen versuchen, die Auszahlung des Schmerzensgeldes so lange wie möglich zu vermeiden. Diese Regulierungsverzögerung ist reine Taktik und dient der Gewinnmaximierung von Versicherungen.

Mit Rechtsanwalt Rosentreter profitieren Sie von einem erfahrenen Anwalt in Leipzig, der Ihren Schadensersatz schnell und effektiv einfordert. Wenn sich die Versicherung unberechtigterweise weigert, einen Unfall zu regulieren, spiegelt sich dies später in der Höhe des Schmerzensgeldes wider.

Bei einem Verkehrsunfall müssen verschiedene Faktoren beachtet werden. Beispielsweise das Vermögen des Schädigers: Je reicher dieser ist, desto höher fällt das zu zahlende Schmerzensgeld aus. In den weit überwiegenden Situationen ist der Schädiger versichert - die Zahlung von Schadensersatz übernimmt dann dessen Haftpflichtversicherung.

Doppelt hält besser

Wenn Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, sollten Sie strategisch vorgehen. Rechtsanwalt Sven Rosentreter verklagt stets Ihren Unfallgegner und dessen Haftpflichtversicherung zusammen. Denn gemäß Gesetzeslage muss die Haftpflichtversicherung sämtliche Schäden ihres Versicherungsnehmers regulieren.

Da Versicherungen wesentlich solventer als ihre Kunden sind, sollte man diese auf jeden Fall mitverklagen. Damit umgehen Sie insolvenzrechtliche Risiken. Es sind solche Feinheiten, die Ihre Forderungen zum Erfolg führen.

Es gewinnt nicht automatisch derjenige, der Recht hat, sondern derjenige, der die Voraussetzungen für die Anspruchsgrundlagen erfüllt und beweisen kann. Denn vor Zivilgerichten gilt der "Beibringungsgrundsatz" - dies bedeutet, dass die für Sie günstigen Tatsachen von Ihnen dargestellt und bewiesen werden müssen.

Sie wurden in einen Verkehrsunfall in Leipzig verwickelt?

Wenn Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, sollten Sie Ruhe bewahren. Sichern Sie zunächst sich und die Unfallstelle. Fertigen Sie Fotos von der gesamten Ortslage einschließlich beider Fahrzeuge derart, dass deren Stellungen im Kollisionszeitpunkt ersichtlich sind. Sollte sich ein Unfallbeteiligter von der Unfallstelle entfernt haben, dokumentieren Sie Bremsspuren oder Material (Glassplitter o. Ä.) auf der Straße derart, dass diese zur Ortslage zuordenbar sind. Legen Sie einen Gegenstand neben das Splitterfeld, um aus den gefertigten Fotos Größenverhältnisse entnehmen zu können.

Machen Sie Fotos von den Beschädigungen an beiden Fahrzeugen, so dass erkennbar ist, wo diese Schäden sich am Fahrzeug befinden und das Ausmaß der Beschädigung feststellbar ist. Seien Sie nicht „geizig“ mit Fotos: diese Kosten Sie i. d. R. nichts; eine mangelnde Dokumentation zur Ortslage, der Kollisionsstelle und zu den Beschädigungen an den Fahrzeugen mindert allerdings die Erfolgsaussichten hinsichtlich des Nachweises der Sie treffenden Beweislast.

Befragen Sie anwesende Personen, ob diese den Unfallhergang beobachtet haben und erfassen deren Kontaktdaten (Name, Vorname, Adresse, Telefonnummer). Bilder haben allerdings oftmals einen höheren Beweiswert als Zeugen (Zeugen vergessen oder können Feststellungen nicht unmissverständlich wiedergeben; Fotos zeigen jedoch noch nach Jahren Tatsächlichkeiten).

Denken Sie daran, keine unüberlegten Aussagen gegenüber Zeugen oder der Polizei zu tätigen, da diese vor Gericht gegen Sie verwendet werden könnten.

Wenn Sie mit den Beteiligten kooperieren und einen guten Willen beweisen, kommt Sie dies womöglich teuer zu stehen. Einen fairen Schadensersatz erreichen Sie häufig nur mit der Beauftragung eines Anwalts wie Rechtsanwalt Sven Rosentreter. Dieser kennt die Gerichte in Leipzig und weiß aus Erfahrung, wie diese urteilen.

Profitieren Sie von den Erfahrungen eines renommierten Rechtsanwalts, der für juristische Exzellenz im Verkehrsrecht steht!