Fahrverbot

Ihr Verkehrsrechtsanwalt berät Sie kompetent!

Statistisch gesehen sind die meisten der im Zusammenhang mit verkehrsrechtlichen Verkehrsverstößen verhängten Fahrerlaubsnismaßnahmen Fahrverbote. Mit ihnen werden Verstöße von einer gewissen Schwere geahndet, die jedoch noch nicht ein Gefahrenpotential verwirklicht, das den schwerwiegenderen Entzug der Fahrerlaubnis rechtfertigt.

Bestimmte Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße, Alkohol am Steuer und weitere Regelwidrigkeiten im Straßenverkehr können zu Fahrverboten führen. Besonders, wer beruflich auf den Führerschein angewiesen ist, kann schwer unter dem zeitlich befristeten Fahrverbot leiden.

Die Kanzlei Rechtsanwalt Sven Rosentreter ist im Raum Leipzig und bundesweit eine der ersten anwaltlichen Adressen, wenn es um Fahrverbote geht.

Fahrverbote versus Führerscheinentzug

Ein Fahrverbot ist eine sogenannte Nebenstrafe im Sinne von § 44 I StGB. Es wird begrenzt auf einen Zeitraum zwischen 1-3 Monaten verhängt. Es ahndet somit minderschwere Verstöße im Straßenverkehr. Im Ordnungswidrigkeitenrecht ist § 25 StVG Rechtsgrundlage für die Verhängung eines Fahrverbots. Im Verhältnis der Fahrerlaubsnismaßnahmen sanktionieren Fahrverbote minderschwere Regelwidrigkeiten im Vergleich zur Entziehung der Fahrerlaubnis.

Letztere ist nach § 69 I StGB eine Maßregel der Sicherung und Besserung sowie auf einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten angelegt. Lassen Sie Bußgeldbescheide regelmäßig von Rechtsanwalt Sven Rosentreter Leipzig immer auf deren Rechtmäßigkeit überprüfen und sich in verkehrsrechtlichen Strafverfahren anwaltlich vertreten.

Nur so können Sie alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um unter Umständen die Sanktion eines Fahrverbotes doch noch zu verhindern.

Wann droht ein Fahrverbot?

Man muss den Zusammenhang zwischen Verkehrsrechtsverstoß, Punkten und Geldbußen verstehen und den Bußgeldkatalog kennen, um die Systematik zu verstehen, die hinter den Fahrverboten steckt. Fahrverbote sanktionieren verhältnismäßig schwere verkehrsrechtliche Regelverstöße im Ordnungswidrigkeitenbereich, die zu mindestens 2 Punkten im Flensburger Verkehrsregister führen oder minderschwere Straftaten, die nicht mit dem Entzug der Fahrerlaubnis geahndet werden.

Bei Verstößen, die mit mindestens 3 Punkten sanktioniert sind, droht vielfach bereits der Führerscheinentzug. Hier geht es immer um eine Einzelfallentscheidung.

Regelmäßig werden Fahrverbote bei folgenden Verkehrsrechtsverstößen verhängt: 

  • Alkohol am Steuer: Wer mit mehr als 0,5-Promille erwischt wird, muss regelmäßig mit einem Monat Fahrverbot rechnen, Wiederholungstäter mit drei Monaten. 
  • Rotlichtverstoß: Dieser führt je nach den Umständen des Einzelfalls und möglichen Folgen der Regelwidrigkeit zur Verhängung eines Fahrverbotes von einem Monat oder drei Monaten. 
  • Abstandsverstoß: Bei einer Geschwindigkeit von 100 Stundenkilometern führt eine erhebliche Unterschreitung des erforderlichen Abstandes zum Vordermann zu Fahrverboten. Beträgt der Abstand weniger als 3/10 des Tachowertes drohen ein Monat, entsprechend bei weniger als 2/10 zwei und bei weniger als 1/10 drei Monate. 
  • Geschwindigkeitsüberschreitung: Ab 41 Stundenkilometern außerhalb der Ortschaft und ab 31 Stundenkilometern innerorts drohen Fahrverbote. Strenger sind die Werte für Lkws, Omnibusse und Gefahrguttransporter gesetzt. Hier ist die Grenze schon ab 31 Stundenkilometern innerorts und 26 Stundenkilometer außerorts zu ziehen. 

Lassen Sie sich von Rechtsanwalt Sven Rosentreter im Raum Leipzig und überregional bei einem Verkehrsrechtsverstoß über möglicherweise drohende Fahrverbote und Ihre rechtlichen Möglichkeiten informieren.

Was kann Ihr Rechtsanwalt im Zusammenhang mit Fahrverboten für Sie tun?

Nicht wenige Betroffene erhoffen sich von Ihrem Verkehrsrechtsanwalt eine Möglichkeit, dem Fahrverbot über eine Umgehung doch noch zu entkommen. Eine solche Umgehung etwa durch Umwandlung des Fahrverbots in mehr Punkte und eine höhere Geldbuße wird jedoch nur in seltenen Fällen bei ansonsten unbescholtenen sowie bisher unauffälligen Verkehrsteilnehmern in Frage kommen.

Dabei müssten außerdem Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Verhängung eines Fahrverbots für den Betroffenen zu einer besonderen Härte vor allem in beruflicher Hinsicht führen würde. Das kann etwa dann vorliegen, wenn mit dem Fahrverbot der Verlust der Arbeitsstelle droht. Außerdem müsste der Betroffene durch die ihm als Ersttäter mögliche Wahl eines Zeitraums für die Ableistung des Fahrverbots - etwa in der Urlaubszeit - berufliche Folgen nicht abwenden können.

Wer Wiederholungstäter ist, kann ehedem nicht auf Milde hoffen. Bei der rechtlichen Bewertung Ihres individuellen Falles hilft Ihr Rechtsanwalt in Verkehrssachen. 

Es empfiehlt sich, für jeden Bußgeldbescheid, der die Verhängung eines Fahrverbotes androht, Rechtsanwalt Sven Rosentreter aus Leipzig in Anspruch zu nehmen. Er wird erfahren und engagiert alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um den Bescheid selbst anzugreifen und so möglicherweise die Verhängung eines Fahrverbotes doch noch verhindern zu können. Auch manche Ermessensentscheidung kann durch geschickte anwaltliche Argumentation positiv beeinflusst werden.