Verkehrsstrafrecht

Strafrechtliche Verantwortung im Verkehrsrecht

Das Verkehrsstrafrecht gewährleistet als Bestandteil des Verkehrsrechts die Sicherheit im Straßenverkehr. In diesem Bereich werden verkehrsrechtliche Verstöße von einer gewissen Intensität geahndet, die nicht mehr mit einem Bußgeld sanktioniert sind. Das Verkehrsstrafrecht flankiert damit das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht als weitere Sanktionsstufe bei Verkehrsrechtsverstößen.

Verkehrsstrafrechtliche Verurteilungen haben erhebliche Auswirkungen auf das Leben des Verurteilten. Sie werden nicht nur mit entsprechenden Freiheits- oder Geldstrafen belegt, sondern haben zusätzlich vielfach den Entzug der Fahrerlaubnis sowie entsprechende Eintragungen im Flensburger Verkehrsregister zur Folge. In diesem Kontext werden sie sich gerade bei Berufsfahrern fast immer existenzgefährdend auswirken.

Suchen Sie deshalb bereits bei dem Verdacht einer Verkehrsstraftat rechtliche Hilfe bei Rechtsanwalt Sven Rosentreter in Leipzig.

Die Verkehrsstraftat - Allgemeines

Verkehrsdelikte sind im Strafgesetzbuch, Straßenverkehrsgesetz und in weiteren Nebengesetzen wie zum Beispiel dem Pflichtversicherungsgesetz geregelt. Im Vergleich mit Verkehrsordnungswidrigkeiten weisen Verkehrsstraftaten einen gesteigerten Schweregrad auf. Das betrifft sowohl die Zielrichtung der Tat als auch die Art der Begehung. Allerdings sollte man nicht erwarten, dass alle Verkehrsstraftaten vorsätzlich begangen sein müssen.

Im Verkehrsstrafrecht sind auch fahrlässige Delikte wie zum Beispiel die fahrlässige Tötung angesiedelt. Daraus folgt, dass jeder Verkehrsteilnehmer in unglücklichen Fallkonstellationen in Verbindung mit dem Verkehrsstrafrecht geraten kann. Immerhin entfallen statistisch gesehen über 20 Prozent aller strafrechtlichen Verurteilungen auf Verkehrsdelikte.

Eine Vielzahl der entsprechenden verkehrsstrafrechtlichen Delikte kann nur mit einem zusätzlichen vorsätzlichen Element verwirklicht werden. Es ist deshalb so wichtig, dass unverzüglich ein Rechtsanwalt eingeschaltet wird, wenn Sie der Begehung einer verkehrsrechtlichen Straftat beschuldigt werden. Verkehrsrechtliche Experten wie Rechtsanwalt Sven Rosentreter in Leipzig wissen genau, wie in Ihrem Fall zu verfahren ist, um Verdachtsmomente - wenn möglich - schnell wieder auszuräumen.

Auch wenn es am Ende zur Eröffnung eines strafrechtlichen Verfahrens kommt, wird Rechtsanwalt Sven Rosentreter Sie kompetent beraten und vertreten.

Die Typologie von Verkehrsstraftaten

Im Bereich des Verkehrsstrafrechts sind sehr allgemeine Tatbestände angesiedelt wie auch äußerst spezifische Delikte. Man muss nicht als Fahrer eines Fahrzeugs am Straßenverkehr teilnehmen, um ein entsprechendes strafrechtliches Verkehrsdelikt zu verwirklichen. Beispielsweise kann der Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung von jedem Verkehrsteilnehmer, beziehungsweise durch einen am Unfallort Anwesenden realisiert werden. Andere Verkehrsdelikte wie das Fahren ohne Führerschein können nur von einem Fahrzeugführer begangen werden.

Das Verkehrsstrafrecht kennt sogenannte Gefährdungstatbestände. Bei diesen muss sich ein entsprechender Schadenseintritt noch nicht realisiert haben, es reicht, dass geschützte Rechtsgüter gefährdet worden sind. Die Gefährdung des Straßenverkehrs ist ein typisches Beispiel für einen Gefährdungstatbestand.

Verkehrsstrafrechtliche Verkehrsdelikte können in Kombination auftreten. So kann zum Beispiel eine Nötigung zusammen mit der Gefährdung des Straßenverkehrs angenommen werden, wenn der Verkehrsteilnehmer mit einem entsprechend verkehrswidrigen und rücksichtslosen Verhalten andere Verkehrsteilnehmer benötigt. Die Ahndung von Verkehrsdelikten schützt nicht nur das Vermögen, die Gesundheit und das Leben anderer Verkehrsteilnehmer, sondern soll auch die Ordnung im Straßenverkehr allgemein gewährleisten. Beispielsweise ist der Kennzeichenmissbrauch ein strafrechtliches Verkehrsdelikt, weil mit der Benutzung falscher Kennzeichen eine Identifizierung von Fahrzeug und Fahrzeughalter erschwert wird. Dies gefährdet die allgemeine Ordnung im Straßenverkehr.

Für den rechtlichen Laien sind verkehrsstrafrechtliche Tatbestände und speziell die Schuldfrage schwer zu bewerten. Lassen Sie sich daher von Rechtsanwalt Sven Rosentreter in Leipzig bei der Einschätzung von Verkehrsdelikten fachmännisch unterstützen.

Verkehrsstrafrecht - Verfahren und Sanktionen

Verkehrsstrafrechtliche Verstöße werden anders als Ordnungswidrigkeiten nicht nur mit Ermahnungen, sondern mit Strafen sanktioniert. Bei einem hinreichend konkretisierten Verdacht auf die Begehung einer verkehrsrechtlichen Straftat wird ein verkehrsrechtliches Strafverfahren eingeleitet. Dieses findet regelmäßig unter Beteiligung eines Amts- oder Staatsanwalts, eines Richters und auf Seiten des Angeklagten durch einen Strafverteidiger statt. Rechtsanwalt Sven Rosentreter in Leipzig steht Ihnen als Verteidiger in Verkehrsstrafrechtssachen zur Verfügung.

In seiner einfachsten Form ist das verkehrsrechtliche Strafverfahren ein Strafbefehlsverfahren. Dabei findet zunächst keine mündliche Verhandlung statt. Ähnlich wie im Bußgeldverfahren wird dem Betroffenen ein Dokument zugestellt, in dem die ihm vorgeworfene verkehrsrechtliche Straftat erläutert und eine dafür verhängte Geldstrafe in der Entscheidung begründet wird. Der Angeklagte kann den Strafbefehl akzeptieren oder innerhalb von 2 Wochen mit seinem Rechtsanwalt Einspruch einlegen. Nach Einspruch kommt es zu einer mündlichen Verhandlung und einer Beweisaufnahme, an deren Ende ein Freispruch oder eine Verurteilung stehen kann.

Der Strafbefehl kommt nur bei einfach gelagerten Fällen infrage. Regelmäßig kommt es im normalen Strafverfahren bei Verkehrsdelikten zu einer mündlichen Verhandlung. Im Falle einer Verurteilung kann der Betroffene durch seinen Rechtsanwalt innerhalb einer Woche nach Urteilsverkündung Berufung einlegen. In diesem Fall prüft die nächsthöhere Instanz die Sachverhaltsfeststellung und Urteilszumessung des ersten Gerichts noch einmal.

Während die Höhe von Geldbußen bei Ordnungswidrigkeiten regelmäßig einem entsprechenden Katalog entnommen werden können, wird die Höhe einer Geldstrafe im strafrechtlichen Verfahren individuell bestimmt und zugemessen. Dabei spielt die Schwere der Tat eine Rolle, daneben sind die gesamten Umstände der Tatbegehung, die Höhe des Täter-Einkommens sowie etwaige Vorstrafen zu berücksichtigen.

Die rechtsanwaltliche Tätigkeit im Verkehrsstrafrecht

Auch bei Verkehrsunfällen sollten Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden. Nur dieser ist in der Lage, Ihre Ansprüche in vollem Umfang zu erkennen und durchzusetzen.

Rufen Sie gern unverbindlich an und vereinbaren einen Termin für eine persönliche Beratung.

Bei Verdacht auf eine Verkehrsstraftat sofort zum Rechtsanwalt

Bereits der Verdacht auf die Begehung einer Verkehrsstraftat kann sich auf Ihren Alltag und Ihr normales Leben verheerend auswirken. Zögern Sie deshalb nicht, sich rechtsanwaltlicher Hilfe zu versichern. Vielfach können Verdachtsmomente auch schnell wieder ausgeräumt werden.

Vertrauen Sie sich bei einer Verkehrsstraftat unverzüglich Ihrem Rechtsanwalt Sven Rosentreter in Leipzig an.